Verfassungen haben verschiedene Funktionen. Die bereits behandelte normative Funktion einer Verfassung regelt und ordnet die staatliche Gewalt und enthält rechtlich durchsetzbare Bestimmungen.1 Sofern eine Vorschrift aber nicht mehr durchsetzbar ist (oder ihre inhaltliche Aushöhlung zeitlich absehbar ist)2, stellt sich die Frage, welche Funktion sie noch erfüllt. Troper nennt eine integrative Funktion, als Unterpunkt der politischen Funktion von Verfassungen.3 Diese kann der normativen Funktion einer Verfassung als Gegenbegriff oder „Fluchtpunkt“ gegenübergestellt werden.4 Während es bei der Frage nach der Normativität einer Verfassungsnorm um ihre Wirksamkeit geht, geht es bei der Integration um die Wirkung einer Verfassung.5 Das Recht kann „als Verhaltenssteuerung“6 betrachtet werden, „als innere Intentionalität juristischen Denkens und Handelns“7, dessen Wirkung die Integration ist.8 Spricht man daher von den meta-normativen Funktionen von Verfassungen – ob in Deutschland oder in Frankreich – kommt man schnell zur Integrationsfunktion, als besondere Form der Wirkung von Verfassungen.9 Sie beschreibt „die nicht-juristische Wirkung eines juristischen Gegenstands“.10
- Vgl. Gliederungspunkt B., I., 1. [↩]
- Zur Veränderbarkeit des Unteilbarkeitsprinzips, vgl. oben: B., I., 2. [↩]
- Hamon/Troper, Droit constitutionnel, 45. Aufl. 2025, S. 62. [↩]
- Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 11. [↩]
- Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 34f.; Grimm Leviathan 2004, 448 (448). [↩]
- Luhmann, Ausdifferenzierung des Rechts, 2. Aufl. 2015, S. 73; Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 33. [↩]
- Broekman, Recht und Anthropologie, 1979, S. 36; auch zitiert in Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 34. [↩]
- Vgl. Grimm Leviathan 2004, 448 (448). [↩]
- Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 12. [↩]
- Grimm Leviathan 2004, 448 (448); zwar existieren auch Ansätze, die Integration als Indikator für das Vorliegen von Normativität sehen, vgl. Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 114 hier wird jedoch entsprechend Smend, Obermeyer und Grimm das Modell gewählt, in dem Integration und Normativität sich konzeptuell gegenüberstehen. [↩]

