Die Begriffe von Einheit und Unteilbarkeit erhielten durch Napoleon einen praktischen Anwendungsbereich. Ihre Bedeutung wurde entmystifiziert.1 Es gab daher keinen Grund, eine Rückkehr zum Föderalismus zu befürchten, denn der Staat war hinreichend zentralisiert und rechtlich vereinheitlicht. Dennoch taucht die Angst hiervor bei der Einführung der Verfassung zur 2. Republik erneut auf. So wird sie in Art. 3 der Präambel als „demokratisch, ein und unteilbar“ festgeschrieben.2 Auch wird hier die enge Verknüpfung des Prinzips mit den revolutionären Grundprinzipien deutlich, welche in der Verfassung von 1848 zum Ausdruck gebracht werden sollte. Das Unteilbarkeitsprinzip wurde als eine der unabdingbaren Bestandteile des revolutionären Republikprinzips angesehen und auch aus diesem Grunde 1848 – ohne größere Debatte – in die Verfassung aufgenommen.3 Da die Befürworter der Republik während der Herrschaft Napoleons mit der Schreckensherrschaft gleichgesetzt wurden,4 tauchten die Begriffe der Unteilbarkeit nicht auf5 und es wurde der Weg bereitet für eine Gleichsetzung von Republik und Unteilbarkeit.6
Die republikanischen Kräfte hatten es bis zur Kaiserzeit nicht geschafft, anhand der Prinzipien von Einheit und Unteilbarkeit, die Republik als überlegene Staatsform herauszubilden.7 Es brauchte vielmehr Napoleon, um die Prinzipien zu bestärken und sie bis heute im heutigen Verfassungsbewusstsein zu etablieren. Bei der Rückkehr der Republik war damit die Aufnahme der Formulierung von Einheit und Unteilbarkeit so offenkundig, dass mit der Rückkehr der Republik auch die Einheit und die Unteilbarkeit in den Verfassungstext zurückkehrten.8
In der Verfassung von 1875 lässt sich die Formulierung der Einheit und Unteilbarkeit nicht mehr finden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Begriffe nicht als ungeschriebenes Verfassungsrecht Eingang in diese gefunden hätten.9 Hierfür lassen sich mehrere Argumente anführen: Zum einen wurde den Dezentralisierungsbestrebungen, die zu Beginn der III. Republik auffindbar sind, mit Verweis auf die Prinzipien der Einheit und Unteilbarkeit Einhalt geboten.10 Auch wurde gerade zu dieser Zeit die Marseillaise zur Nationalhymne und der 14. Juli zum Nationalfeiertag auserkoren und damit die Treue zur Einheit des Vaterlands („unité de la patrie“) beschworen und verfestigt.11 Verstärkend kommt hinzu, dass im Jahr 1875 durch das Verfassungsgesetz zur Organisation des Senats, die Kolonien in das Staatsgebiet eingefügt wurden und das Prinzip der Unteilbarkeit somit ausgeweitet wurde auf die Gebiete der Kolonien.12 Paradoxerweise ist diese Ausweitung der Unteilbarkeit einerseits als Verfestigung des Prinzips zu sehen. Auf der anderen Seite wird sich später herausstellen, dass die Übertragung des Prinzips auf das gesamte französische Staatsgebiet die maßgebliche Schwachstelle seiner Durchsetzung darstellen wird.13
Die vierte Republik von 1946 nimmt die Formulierung sodann wieder in ihren Text auf und schreibt beide Prinzipien bezogen auf die Gebietskörperschaften in Art. 85 der Verfassung fest.14 Doch bereits zu diesem Zeitpunkt entfachte eine Debatte bezogen auf die Ausbreitung der Prinzipien auf die Kolonien. Es wird deutlich, dass es aufgrund der historischen Ereignisse notwendig war, das Prinzip von seinem revolutionären Ursprungsideal zu entfernen. Obwohl auch zu diesem Zeitpunkt die Unabhängigkeit der Kolonien noch auf sich warten ließ, beginnt das System zu bröckeln. Ohne tatsächliche Auswirkungen wird in Art. 114 der Verfassung von 1946 der Begriff der „Föderation“ verwendet. Dieser verschwindet allerdings alsbald wieder bei der Einführung der V. Republik.15
- Debbasch, Le principe révolutionnaire d’unité et d’indivisibilité de la République, 1988, S. 391; J. Tulard/M.-J. Tulard, Napoléon et quarante millions de sujets, 2014, S. 96, hier ist die Rede von einem „Traum“ von Einheit während der Monarchie, während diese unter Napoleon tatsächlich erreicht werden konnte. [↩]
- Deslandres, Histoire constitutionnelle de la France de 1789 à 1870, 1932, S. 347; auch bereits: F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 50. [↩]
- F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 50; Deslandres, Histoire constitutionnelle de la France de 1789 à 1870, 1932, S. 347. [↩]
- Weill, Histoire du parti républicain en France (1814-1870), 1928, S. 1; Debbasch, Le principe révolutionnaire d’unité et d’indivisibilité de la République, 1988, S. 392. [↩]
- Prélot, Institutions politiques et droit constitutionnel, 5. Aufl. 1972, S. 587; Debbasch, Le principe révolutionnaire d’unité et d’indivisibilité de la République, 1988, S. 393. [↩]
- Debbasch, Le principe révolutionnaire d’unité et d’indivisibilité de la République, 1988, S. 393; Deslandres, Histoire constitutionnelle de la France de 1789 à 1870, 1932, S. 347; Chevallier, Histoire des institutions et des régimes politiques de la France de 1789 à nos jours, 6. Aufl. 1981, S. 69. [↩]
- Debbasch, Le principe révolutionnaire d’unité et d’indivisibilité de la République, 1988, S. 380. [↩]
- So Titel II der Präambel in Constitution de 1848, IIe République vom 28.10.1848; vgl. auch F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51. [↩]
- F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51; vgl. Pellegrinetti Cahiers de la Méditerranée 2003 (265). [↩]
- F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51; Machalon La Revue administrative 1996, 150 (151). [↩]
- Debbasch in Mathieu/Verpeaux (Hrsg.), La République en droit français, 1996 (72); F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51; siehe auch Richard, Les emblèmes de la république, 2012, S. 145. [↩]
- F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51; Debbasch in Mathieu/Verpeaux (Hrsg.), La République en droit français, 1996 (72). [↩]
- Vgl. hierzu auch unten: Gliederungspunkt B., II.; vgl. außerdem: Gründler Revue du Droit Public 2007, 445 (449). [↩]
- F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51; Debbasch in Mathieu/Verpeaux (Hrsg.), La République en droit français, 1996 (72f.). [↩]
- Vgl. Le Comité consultatif constitutionnel de l’avant-projet du 29 Juillet 1958 au Projet du 21 Août 1958, Documents pour servir à l’histoire de l’élaboration de la Constitution du 4 octobre 1958, 1988, S. 117; F. Lemaire, Le principe d’indivisibilité de la République, 2010, S. 51. [↩]

