Der normative Gehalt des Unteilbarkeitsprinzips – das bedeutet der tatsächlich durchsetzbare Regelungsgehalt des Verfassungsprinzips1 – ist sehr begrenzt. Positiv formuliert gelten somit noch folgende Rechtsgehalte des Prinzips der Unteilbarkeit: Hinsichtlich. der Unteilbarkeit des Staatsgebiets besteht weiterhin eine Unveränderbarkeit der Außengrenzen der Metropolregion sowie eine Legislativeinheit (also das Vorhandenseins nur eines Legislativorgans) in der Metropolregion.2 Die Unteilbarkeit der Staatsgewalt besteht fort bzgl. der Judikative sowie der Legislativgewalt in der Metropolregion. Das Staatsvolk ist ebenfalls in der Metropolregion unteilbar, Abweichungen scheinen aber mit Blick auf Korsika möglich.3
In den Überseekörperschaften ist mit Blick auf die lois du pays in Neukaledonien und Polynesien ein Föderalismus klar erkennbar.4 Auch wenn in der Metropolregion bislang noch an der Einheitsstaatlichkeit festgehalten wird, ist bzgl. der Überseekörperschaften schon längst von einem föderalistischen System zu sprechen.5 Der Umstand, dass Verfassungsänderungen nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden, lassen weitere Einschränkungen des Unteilbarkeitsprinzips auch für die Metropolregion möglich erscheinen6 und mit Blick auf Korsika sogar wahrscheinlich.7 Der Einfluss, den die föderale Entwicklung in Übersee auf die Metropolregion hat, ist dabei nicht zu unterschätzen.8 Diese föderalistischen Tendenzen spiegeln sich in der Auslegung der benachbarten Prinzipien von Gleichheit und der unicité durch den Conseil constitutionnel wider.9 Die limitierte Anwendung dieser Prinzipien im Kontext der Unteilbarkeit, verschiebt die Grenzen hin zur freien Selbstverwaltung nach Art. 34 CF.
Wenn das Prinzip der Unteilbarkeit jedoch normativ bereits jetzt zu vernachlässigen ist und potenziell künftig noch weiter beschränkt wird,10 stellt sich die Frage, wie sein Verbleib an erster Stelle der Verfassung in Art. 1 Abs. 1 S. 1 CF gerechtfertigt sein kann. Dem Prinzip kommt potenziell eine weitere nicht-normative Funktion zu, die seine Stellung in der Verfassung erklärt.
- Mathieu Cahiers du Conseil Constitutionnel 2007, https://www.conseil-constitutionnel.fr/nouveaux-cahiers-du-conseil-constitutionnel/la-normativite-de-la-loi-une-exigence-democratique; Conseil constitutionnel, 21.4.2005, Décision n° 2005-512 DC; Obermeyer, Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität. Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie, 2008, S. 12. [↩]
- Vgl. schon: M. Lasserre in Sydow (Hrsg.), Französisches Verfassungsrecht im 21. Jahrhundert, 2022, S. 23 (56). [↩]
- Vgl. Mastor, L’autonomie pour la Corse, mais quelle autonomie ?, https://www.leclubdesjuristes.com/opinion/lautonomie-pour-la-corse-mais-quelle-autonomie-5288/; Vignal, ument] Autonomie de la Corse : le texte de l’accord entre le gouvernement et les élus, https://www.publicsenat.fr/actualites/politique/document-autonomie-de-la-corse-le-texte-de-laccord-entre-le-gouvernement-et-les-elus; Vie publique, Le statut de la Corse dans les discours publics, https://www.vie-publique.fr/discours-dans-lactualite/293585-le-statut-de-la-corse-dans-les-discours-publics#:~:text=Le%20texte%20pr%C3%A9voyant%20%22la%20reconnaissance,depuis%20la%20loi%20de%201975; Macron, Déclaration de M. Emmanuel Macron, président de la République, sur l’inscription dans la Constitution de la Corse et sa future autonomie, à Ajaccio le 28 septembre 2023., 28.09.2023. [↩]
- Vgl. hierzu: B.VI.2.b)ee). [↩]
- Vgl. in diesem Sinne auch F. Faberon Revue française de droit constitutionnel 2015, 53. [↩]
- So auch schon: M. Lasserre in Sydow (Hrsg.), Französisches Verfassungsrecht im 21. Jahrhundert, 2022, S. 23 (56). [↩]
- Vgl. hierzu oben: B., I., 2. [↩]
- Lemaire Les Nouveaux Cahiers du Conseil constitutionnel 2012, 95 (97). [↩]
- Gründler Revue du Droit Public 2007, 445 (461, 465). [↩]
- Vgl. zur künftigen Einschränkbarkeit des Prinzips, oben: B., I., 2. [↩]

